Die Organe der BGH
Die Baugenossenschaft Holstein eG besteht aus drei wesentlichen Gremien oder „Organen", die dafür sorgen, dass das Unternehmen satzungsgemäß und wirtschaftlich im Sinne der Mitglieder arbeitet. Die gesamte Genossenschaft wird von ihren Mitgliedern getragen und ist demokratisch aufgebaut.
Die Mitglieder wählen ihre Vertreterversammlung. Sie ist das oberste Gremium/Organ der Genossenschaft. Die Vertreterversammlung entscheidet über die grundsätzlichen Belange der Genossenschaft und wählt unter anderem den Aufsichtsrat. (Paragrafen 31 bis 37 der Satzung)
Der Aufsichtsrat hat vor allem die Aufgabe, den Vorstand, der von ihm bestellt wird, zu beraten und zu kontrollieren. (Paragrafen 24 bis 30 der Satzung)
Der Vorstand ist das leitende Organ der Genossenschaft. Er führt die Geschäfte und vertritt die Baugenossenschaft Holstein eG nach außen. (Paragrafen 21 bis 23 der Satzung)
Nähere Informationen hierzu finden Sie in unserer Satzung.